Niedersächsische Ganztagsschulen werden ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 erheblich besser ausgestattet und erhalten mehr pädagogische Gestaltungsspielräume. Zum Start des Anhörungsverfahrens für den entsprechenden Erlassentwurf „Die Arbeit in der Ganztagsschule“, der am 1. August 2014 in Kraft treten soll, hat Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt die geplanten Verbesserungen für die Schulen vorgestellt. Danach wird die Ausstattung des Landes für die rund 1.200 ab 2004 genehmigten offenen Ganztagsschulen von derzeit durchschnittlich ca. 25 Prozent auf voraussichtlich ca. 60 Prozent angehoben. Perspektivisches Ziel sei es, die Mittel für die Ganztagsschulen darüber hinaus Schritt für Schritt weiter zu erhöhen. „Die von Schwarz-Gelb eingeführte ‚Ganztagsschule light‘ mit knappen Ressourcen und engem organisatorischem Konzept gehört damit der Vergangenheit an“, sagte Heiligenstadt. „Wir statten die Schulen deutlich besser aus und geben ihnen mehr Gestaltungsspielräume. Dadurch wird es einen qualitativen Quantensprung im Ganztagsbereich geben.“ Auch die Gründung neuer Ganztagsschulen, so die Ministerin, werde unter diesen Voraussetzungen ermöglicht.
Der Ausbau der Ganztagsschule bildet im Rahmen der „Zukunftsoffensive Bildung“ das Herzstück niedersächsischer Bildungspolitik: Bis Ende 2017 sind allein dafür rund 260 Millio-nen Euro veranschlagt. Durch die zusätzlichen Ressourcen ist es möglich, künftig verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Dadurch können Unterricht und außerunterrichtliche Angebote besser miteinander verzahnt und Schülerinnen und Schüler individuell gefördert werden. Kooperationen mit externen Partnern bleiben weiterhin möglich.
Mit Schuljahresbeginn 2014/15 wird der Berechnungsmodus zudem auf einen teilnehmerbe-zogenen Ganztagszuschlag umgestellt. Der bisherige Modus richtete sich nach der Anzahl der Klassen bestimmter Schuljahrgänge und hat sich als zu starr herausgestellt. „Die neue Berechnungsgrundlage ist bedarfsgerecht. Ganztagsschulen mit vielen teilnehmenden Kinern und angebotenen Tagen erhalten deutlich mehr Ressourcen als bisher. Anders als in der Vergangenheit setzen wir dadurch stärker den Anreiz, ganzheitliche und qualitativ hochwertige Bildungsangebote zu machen.“ Jede Ganztagsschule hat damit unabhängig von der Schul- oder Organisationsform – offen, teilgebunden oder gebunden – die Möglichkeit, ihr pädagogisches Konzept individuell weiterzuentwickeln oder das bestehende Konzept fortzu-führen.
Mit den neuen Regelungen werde keine Schule bei der Ausstattung schlechter gestellt, betonte Kultusministerin Heiligenstadt, jede Schule behalte mindestens ihren Status Quo. „Unsere Devise heißt: ermöglichen statt verordnen. Mit den deutlich verbesserten Ressourcen, dem erweiterten pädagogischen Gestaltungsspielraum erhalten die Schulen einen verlässlichen Rahmen, der den nötigen Raum für gute Ganztagsschulen gibt.“