Wie geht es weiter mit den Schulen im südlichen Landkreis?
Orientierungsvorlage vom 3.11.2015 Federführend: Vorstand II FD 4.1 Allgemeine Schulverwaltung/Schülerbeförderung
In seiner Sitzung am 05.05.2014 hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst:
1. „Die Kreisverwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt zum Schuljahr 2015/2016 ein Konzept für die Planungsregion Nord zu erstellen und umzusetzen. Anschließend wird für eine Umsetzung ab dem Schuljahr 2016/2017 ein Konzept für die weiteren Regionen des Landkreises vorgelegt. In den für einen möglichen IGSStandort geeigneten Planungsräumen des Landkreises werden zum Nachweis des Interesses der Erziehungsberechtigten nach § 106 Abs. 5 Ziffer 2 Niedersächsisches Schulgesetz Elternbefragungen durchgeführt.
2. ……
Bei der Umsetzung dieses Beschlusses sind die Rahmenvorgaben der Kreistagsbeschlüsse vom 24.02.2014 zu berücksichtigen.“
Die Verwaltung hat diesen Beschluss insoweit umgesetzt, als dass zum 01.08.2015 die IGS Bramsche als Integrierte Gesamtschule für den Nordkreis eingerichtet worden ist.
Der Fachdienst Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Osnabrück hat anschließend die aktuelle Schullandschaft in den Gemeinden Bad Laer, Bad Rothenfelde, Glandorf, Hagen a.T.W., Hasbergen, Hilter a.T.W. und den Städten Bad Iburg, Dissen a.T.W., Georgsmarienhütte sowie den angrenzenden Kommunen umfassend analysiert. Auf Basis der Mindestschülerzahl einer IGS mit 96 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang wurden die Auswirkungen der Einrichtung einer IGS auf das verbleibende Regelschulangebot unter Berücksichtigung von Schülerzahlprognosen simuliert und beschrieben (Details können den Abschnitten zu den jeweiligen Städten und Gemeinden entnommen werden).
Ziel dieser Untersuchung ist, diejenigen Standorte herauszufiltern, die unter den vom Kreistag beschlossenen Vorgaben grundsätzlich als IGS-Standort geeignet sind.
Die politischen Interessenlagen in der Region Süd sind sehr unterschiedlich ausgeprägt. Aus der Stadt Georgsmarienhütte für eine IGS in Georgsmarienhütte sowie gemeinsam aus der Stadt Dissen und der Gemeinde Bad Rothenfelde für einen Standort in Dissen gibt es politische Willensbekundungen, eine IGS einzurichten.
Demgegenüber haben sich die Räte der Gemeinde Bad Laer und der Gemeinde Glandorf dahingehend positioniert, dass eine IGS für die Region Süd abgelehnt wird, da eine Gefährdung des jeweiligen kommunalen Schulstandortes gesehen wird.
Daher gilt es, die Argumente bzw. Einschätzungen aus diesen Kommunen aufzunehmen und in eine möglichst objektive Bewertung der aktuellen und der zukünftigen Schulstruktur einzubinden.
Die Ergebnisse der Analysen zur Einrichtung von möglichen Gesamtschulstandorten und deren Auswirkungen auf die übrige Schullandschaft in den vorgenannten Kommunen können wie folgt zusammengefasst werden:
Die vollständige Orientierungsvorlage